Die Ruderwerkstatt GmbH gibt die Reduzierung der Mehrwertsteuer in vollem Umfang an ihre Kunden weiter. Für Privatkunden und Vereine (ohne Vorsteuerabzugsberechtigung) bedeutet dies:
Bestehende Aufträge: Sie haben ein Boot bestellt? Eine Anzahlung geleistet?
Wird das Boot erst nach dem 01. Juli 2020 ausgeliefert, wird Ihre Endrechnung mit dem dann gültigen MwSt.-Satz von 16 % ausgestellt. Geleistete Anzahlungen werden in voller Höhe verrechnet. Sie profitieren also bereits von der Senkung des MwSt.-Satzes um 3 %.
Zukünftige Aufträge: Sie wollen ein Boot bestellen? Entsteht Ihnen ein finanzieller Nachteil, wenn Sie vor dem 01. Juli 2020 bestellen?
Nein. Für Anzahlungen für Aufträge die bis zum 01.Juli 2020 eingehen, werden 19 % MwSt. ausgewiesen, die Endrechnung jedoch mit 16 % ausgestellt und die Anzahlung in voller Höhe verrechnet. Es entsteht Ihnen kein Nachteil, sondern der Preisvorteil durch die Umsatzsteuersenkung kann voll in Anspruch genommen werden. Zudem profitieren Sie durch die zeitnahe Bestellung von durch eine kürzere Lieferzeit.